Zeitregistriergeräte
Nach wie vor finden die elektromechanischen Zeiterfassungsgeräte ihre Anwendung. Diese Geräte sind weniger dem Zeitmanagement oder der Zeitwirtschaft zugeordnet, sondern erfüllen eine einfache Zeiterfassung mit Datum - Uhrzeit - Ereignis.
Sie ermöglichen es, der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitsgebers nachzukommen, die Anwesenheitszeiten seiner Mitarbeiter zu protokollieren bzw. diese Aufgabe dem Arbeitnehmer zu deligieren und ihm dabei ein „unbestechliches“ und einfaches Hilfsmittel zu geben.